30/10/2025
Einsatz für die Bergung vom THW Lemgo Einsatzstichwort: Amtshilfeersuchen der Polizei
Kurze Erklärung: Ein Amtshilfeersuchen ist eine Bitte einer Behörde (ersuchende Behörde) an eine andere Behörde (ersuchte Behörde) um Unterstützung bei der Erfüllung einer bestimmten Aufgabe oder bei der Durchführung einer Amtshandlung. Es handelt sich um eine Form der gegenseitigen Amtshilfe, die in Deutschland durch Artikel 35 Absatz 1 des Grundgesetzes.
Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) ist die deutsche Zivil- und Katastrophenschutzorganisation des Bundes mit ehrenamtlichen Helfern und hauptamtlichen Mitarbeitern (§ 1 Abs. 3 THW-Gesetz) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
Aus diesem Grund gibt es die Möglichkeit für die Polizei, Amtshilfe durch das THW zu ersuchen.
Aus ermittlungstaktischen Gründen, kann nicht näher auf den Einsatzinhalt eingegangen werden, wir bitten um Verständnis.