27/03/2025
Keine PFAS-haltigen Feuerlöscher mehr in der Öffentlichkeit: Ab dem 10. Oktober 2026 dürfen PFHxA-haltige Gemische laut EU-Verordnung 2024/2462 nicht mehr für die „breite Öffentlichkeit“ in Verkehr gebracht oder von dieser verwendet werden.
Zu den „Gemischen“ zählen nach Auskunft des REACH-Helpdesks auch PFHxA-haltige Feuerlöscher. Die zur Chemikaliengruppe der PFAS gehörende Perfluorhexansäure (PFHxA) und Vorläuferverbindungen davon sind heute praktisch in allen fluorhaltigen Schaummitteln enthalten.
Konkret bedeutet das, dass ab dem 10. Oktober 2026 keine PFHxA-haltigen Feuerlöscher mehr an Gewerbebetriebe oder Behörden abgegeben werden dürfen, in denen die Feuerlöscher in öffentlichen Räumen hängen (z. B. Kaufhäuser, öffentlicher Verwaltungsbereich), damit diese nicht von Besuchern verwendet werden könnten. Vor diesem Termin abgegebene Feuerlöscher dürfen weiterhin verwendet werden. Auch die gewerbliche Verwendung dieser Feuerlöscher wäre weiterhin erlaubt.
Betreiber sollten in jedem Fall über einen zeitigen Umstieg auf PFAS-freie Alternativen nachdenken, denn die Europäische Chemikalienagentur treibt ein Verbot für PFAS-haltige Schaumlöschmittel voran.
VULKAN stellt bereits heute – weit vor Eintritt des PFAS-Verbots – keine Feuerlöscher mit PFAS-Zusätzen mehr her. Ebenso verkaufen wir mittlerweile auch nur noch Feuerlöscher und Löschmittel ohne PFAS-Zusätze. Denn die Gefährlichkeit von PFAS für die menschliche Gesundheit ist nun seit einiger Zeit bekannt. Deshalb ist es nicht mehr zu verantworten, diese Chemikalien weiterhin in den Umlauf zu bringen. Und die Unsicherheit hinsichtlich der zukünftigen Versicherungsabdeckung steigt bei PFAS-Umweltschäden und kann sich zu einem unkalkulierbaren Risiko entwickeln. Im Vergleich zu anderen Branchen gibt es im Bereich der Schaumlöschmittel mittlerweile leistungsstarke, PFAS-freie Alternativen.
Mehr Infos zum PFAS-Verbot: https://www.vulkanfeuerloescher.de/aktuelles/verbot-pfas-haltiger-schaumloeschmittel/