03/06/2026
Wie das zuständige Bundesfamilienministerium vor einigen Tagen mitgeteilt hat, wird die Entgelt-Transparenzrichtlinie nicht fristgerecht zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt. Angestrebt wird jetzt der 1. Januar 2027.
Für Unternehmen bedeutet dies, dass noch immer kein deutsche Umsetzung vorliegt. Wichtig ist, dass sich Beschäftigte sich nicht gegenüber ihren Unternehmen auf die zwar geltende, aber nicht umgesetzte Richtlinie berufen können.
Allerdings müssen sich Unternehmen auf die Inhalte der Richtlinie vorbereiten.
Auch Gerichte werden das bestehende deutsche Entgelttransparenzrecht rechtlinienkonform auslegen.
Weitere Informationen: www.ihk.de/coburg
Bildquelle: Gemini