08/06/2026
📢 𝗡𝗲𝘂𝗲𝗿 𝗙ö𝗿𝗱𝗲𝗿𝗮𝘂𝗳𝗿𝘂𝗳 𝗳ü𝗿 𝗱𝗶𝗲 𝗕𝗶𝗻𝗻𝗲𝗻𝗹𝗮𝗻𝗱𝘁𝗼𝘂𝗿𝗶𝘀𝗺𝘂𝘀𝗳ö𝗿𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗶𝗻 𝗦𝗰𝗵𝗹𝗲𝘀𝘄𝗶𝗴-𝗛𝗼𝗹𝘀𝘁𝗲𝗶𝗻!
Ab sofort können wieder Förderanträge im Rahmen des Förderprogramms Binnenlandtourismus eingereicht werden. 🌿🏡
📅 𝗔𝗻𝘁𝗿𝗮𝗴𝘀𝗳𝗿𝗶𝘀𝘁𝗲𝗻
🔹 Nicht-investive Maßnahmen: 𝟯𝟭.𝟬𝟴.𝟮𝟬𝟮𝟲
🔹 Investive Maßnahmen: 𝟯𝟬.𝟭𝟭.𝟮𝟬𝟮𝟲
💶 𝗡𝗲𝘂𝗲 𝗙ö𝗿𝗱𝗲𝗿𝗸𝗼𝗻𝗱𝗶𝘁𝗶𝗼𝗻𝗲𝗻
✅ Investive Projekte: Bagatellgrenze 100.000 €, Förderhöchstsumme 1 Mio. €
✅ Nicht-investive Projekte: Bagatellgrenze 50.000 €
⏳ Wichtig: Alle Projekte müssen spätestens bis zum 31.12.2029 umgesetzt und abgerechnet sein.
📚 Die aktualisierte Förderrichtlinie sowie weitere Informationen, Unterlagen und Hinweise zu Webinaren stehen auf der www.arge-binnenlanddourismus-sh.de zur Verfügung.
Nutzen Sie die Chance, innovative und nachhaltige Tourismusprojekte im Binnenland Schleswig-Holsteins auf den Weg zu bringen!