Verein Bewegung der Schweizer Reisenden / Mouvement des Voyageurs Suisses

Verein Bewegung der Schweizer Reisenden / Mouvement des Voyageurs Suisses Für unser VOLK - Jenische und Manische für alle Sesshafte und Reisende
Pour notre PEUPLE - les Yé

26.05.2026 Mail- Info:Durchgangsplatz Wädenswil - Öffnung 1. Juni 2026Geschätzte DachorganisationenGerne informiere ich ...
26/05/2026

26.05.2026 Mail- Info:
Durchgangsplatz Wädenswil - Öffnung 1. Juni 2026

Geschätzte Dachorganisationen
Gerne informiere ich euch, dass der Durchgangsplatz Wadenswil ab dem 1. Juni 2026 wieder regular angefahren werden kann. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der Gemeinde Wädenswil:
Stadt Wadenswil - Durchgangsplatz Fahrende Gerenau
Ein Briefkasten wird im Verlauf der nächsten Wochen noch auf dem Platz angebracht. Alle nützlichen Informationen für den Aufenthalt auf dem Platz finden sich auf der Webseite oder bei der Anmeldung direkt bei der Gemeinde.
Ich danke euch allen für eure Mitarbeit und das Weiterleiten an die zukünftigen Platznutzenden.
Mit besten Grüssen
Christiane Zwahlen
Kanton Zürich
Baudirektion
Amt für Raumentwicklung
Raumplanung
Team West
Christiane Zwahlen
Leiterin kantonale Fachstelle Fahrende
Stampfenbachstrasse 12
8090 Zürich
Telefon +41 43 257 44 41 (abwesend: Mittwoch)
[email protected]

24/04/2026

ALLES GUTE ZUM JENISCHEN TAG!

Seit dem 24. April 2014 erinnert dieser Tag an die Ereignisse auf der Kleinen Allmend in Bern und steht zugleich für die Anerkennung, Sichtbarkeit und Würde des jenischen Volkes.

Möge er dazu beitragen, Respekt, Dialog und das Verständnis für die reiche Kultur und Geschichte der Jenischen weiter zu stärken. 🌿

21/04/2026

Jenisches Lied - JENISCHE REISE
Auf das Bild klicken um es abzuspielen

08.04.2026 - ref ch«Kinder der Landstrasse»«Wir mussten 40 Jahre lang kämpfen»Die Verfolgung der Jenischen und Sinti im ...
09/04/2026

08.04.2026 - ref ch

«Kinder der Landstrasse»
«Wir mussten 40 Jahre lang kämpfen»
Die Verfolgung der Jenischen und Sinti im Rahmen der Aktion «Kinder der Landstrasse» ist vom Bundesrat als Verbrechen gegen die Menschlichkeit anerkannt worden. Doch die Aufarbeitung beginnt damit erst, sagt Ludovic Gerzner von der Union der Vereine und der Vertreter der Schweizer Nomaden (UVVSN).

Herr Gerzner, im Februar letzten Jahres hat der Bundesrat die Verfolgung der Jenischen und Sinti als «Verbrechen gegen die Menschlichkeit» eingestuft. Als nächstes muss das Parlament darüber beraten. Wie wichtig ist diese Anerkennung für die Jenischen und Sinti in der Schweiz?
Sie ist ein bedeutender Schritt. Bereits in den 90er Jahren forderten Vertreterinner und Vertreter der Jenischen und Sinti, die Aktion «Kinder der Landstrasse» als Völkerrechtsverbrechen einzustufen. Wir mussten also 40 Jahre lang kämpfen, um das zu erreichen. Die Anerkennung ist eine Zäsur, nun kann eine vertiefte Aufarbeitung beginnen.

Dem Anliegen Ihrer Organisation, die Verfolgung als Genozid einzustufen, wurde allerdings nicht Genüge getan.
Das Rechtsguthaben des Bundes erkennt bestimmte genozidäre Handlungen wie etwa Zwangssterilisationen an, sieht insgesamt aber keine Absicht zur physischen Vernichtung. Darum ist die Verfolgung laut Bericht nicht als Genozid einzustufen. Andere Juristinnen und Juristen erkennen eine solche Absicht aber sehr wohl. Doch auch ohne den Genozid-Begriff bleibt die Verfolgung ein schweres Völkerrechtsverbrechen. Wir wollen diesen Entscheid nicht anfechten, fordern jedoch weitere Massnahmen.

Welche?
Die Schweiz muss nun ihren politischen Willen zeigen, dieses Verbrechen aufzuarbeiten. Es braucht verbindliche Massnahmen, um Jenische und Sinti zu rehabilitieren. Dazu fordern wir die Einrichtung einer unabhängigen Kommission, die einen Versöhnungsprozess nach dem sogenannten Joinet-Prinzip einleitet.

Worum handelt es sich dabei?
Dieses Prinzip geht auf die Grundsätze zurück, die der Franzose Louis Joinet 1999 für die damalige UNO-Menschenrechtskommission entwickelt hat. Es beruht auf vier Säulen: dem Recht auf Wahrheit, dem Recht auf Gerechtigkeit, dem Recht auf Wiedergutmachung und dem Recht auf Nichtwiederholung. Die Schweiz hat bereits in anderen Ländern Versöhnungsprozesse nach diesem Verfahren geleitet. Nun geht es darum, es auf die eigene Geschichte anzuwenden.

Wie ist der aktuelle Stand?
Inzwischen hat sich eine Dialoggruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der Jenischen und Sinti, des Bundesamts für Kultur und der Fachstelle für Rassimusbekämpfung gebildet. Im Juni soll dann ein Bericht mit konkreten Vorschlägen an Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider gehen.

Als Fahrender erleben Sie die Vorurteile gegenüber den Jenischen und Sinti hautnah. Hat sich in den letzten Jahren daran etwas geändert?
Die Vorurteile bestehen weiter. Wir sprechen in diesem Zusammenhang von einer «Nomadophobie», einer Abneigung gegenüber unserer nomadischen Lebensweise. Bei vielen Menschen kommen Vorurteile und Ängste hoch, sobald sie eine Gruppe von Wohnwagen sehen. Aber wir sind Menschen wie alle anderen, man braucht vor uns keine Angst zu haben. Es gibt auch einen strukturellen Rassismus, der sich etwa in behördlichen Schikanen äussert.

Inwiefern?
Auf den Stellplätzen sind wir übermässig vielen Polizeikontrollen ausgesetzt. Oft kommt es vor, dass wir weggewiesen werden. Für mich hat das weiterhin Züge einer Verfolgung. Auch polizeiliche Aufrufe, nichts bei fahrenden Händlern zu kaufen, sind für uns eine wirtschaftliche Bedrohung. Mir sind zudem Vorfälle bekannt, bei denen die Polizei Autobahnausfahrten blockiert hat, damit die Fahrenden ihre Stellplätze nicht erreichen konnten. Unsere Rechte als Jenische werden in vielerlei Hinsicht nicht geachtet – selbst wenn ich auch hilfsbereite Polizisten erlebe.

Was müsste geschehen, damit solche Vorurteile verschwinden?
Das beginnt schon in der Schule. Die Geschichte der Jenischen und Sinti muss im Schulunterricht endlich einen Platz bekommen. Heute ist es so, dass Schülerinnen und Schüler so gut wie nichts über unsere Geschichte erfahren. Zudem würde ich mir wünschen, dass Polizei und Behörden aktiver nach Lösungen suchen, statt uns einfach wegzuweisen.

Was wünschen Sie sich für die Zukunft der Jenischen und Sinti in der Schweiz?
Wir möchten, dass wir als Teil der Schweizer Bevölkerung wahrgenommen werden und unsere Kultur anerkannt wird. Dass die Leute sehen: Wir gehören genauso dazu und tragen viel zur Schweizer Kultur bei. Und natürlich ist es für uns wichtig, dass wir frei reisen können und genug Platz zum Leben haben.

Zur Person
Ludovic Gerzner ist Jenischer und Sekretär der Union der Vereine und der Vertreter der Schweizer Nomaden (UVVSN). Die Organisation setzt sich dafür ein, die nomadische Lebensweise der Schweizer Jenischen und Sinti zu unterstützen und zu erhalten. In der Schweiz leben gegen 50’000 Jensiche sowie einige Hundert Sinti. Seit 1998 sind sie als nationale Minderheit anerkannt. (no)

«Kinder der Landstrasse»
Die Aktion «Kinder der Landstrasse» von Pro Juventute wurde vor genau 100 Jahren ins Leben gerufen. Ziel war es, die Kultur der Fahrenden – insbesondere der Jenischen – mittels Kindeswegnahmen systematisch zu zerstören. Bis 1973 wurden laut dem Bund auf diese Weise schätzungsweise rund 600 Kinder mit Unterstützung staatlicher Behörden fremdplatziert. Neben Pro Juventute waren auch kirchliche Hilfswerke und Behörden tätig, so dass insgesamt von gegen 2000 Fremdplatzierungen ausgegangen werden muss.

Am 19.Februar 2025 anerkannte der Bundesrat die Verfolgung der Jenischen und Sinti als «Verbrechen gegen die Menschlichkeit». Der Tatbestand eines Genozids sei jedoch nicht erfüllt, da laut Gutachten keine «genozidäre Absicht» nachweisbar sei. (no)

Die Verfolgung der Jenischen und Sinti im Rahmen der Aktion «Kinder der Landstrasse» ist vom Bundesrat als Verbrechen gegen die Menschlichkeit anerkannt worden. Doch die Aufarbeitung beginnt damit erst, sagt Ludovic Gerzner von der Union der Vereine und der Vertreter der Schweizer Nomaden (UVVSN).

21.02.2026 - SRF- StaatshaftungJenische: Verbrechen gegen Menschlichkeit verjähren nichtAls Opfer von Verbrechen gegen d...
09/04/2026

21.02.2026 - SRF- Staatshaftung
Jenische:
Verbrechen gegen Menschlichkeit verjähren nicht

Als Opfer von Verbrechen gegen die Menschlichkeit könnten Jenische von Gemeinden oder Kantonen Schadenersatz verlangen. Warum manche jedoch zuwarten.

Diese Woche erscheint die Biografie der Jenischen Uschi Waser. Als Kind wurde sie ihren Eltern weggenommen – zwischen den 1920er- und 1970er-Jahren entzog die Stiftung Pro Juventute mit Unterstützung der Behörden hunderten jenischen Familien ihre Kinder. Vor genau einem Jahr stufte der Bundesrat dies als «Verbrechen gegen die Menschlichkeit» im Sinne des Völkerrechts ein. Was sind mögliche Folgen?

Können Jenische den Staat verklagen?
Ansprüche gegenüber dem Staat verjähren eigentlich nach zehn Jahren. Wenn jedoch ein Schaden durch eine Straftat entstanden ist, ersetzt die strafrechtliche Verjährung diese Frist. Weil Verbrechen gegen die Menschlichkeit unverjährbar sind, bestehen für Betroffene durchaus Erfolgschancen mit Klagen gegen Gemeinden oder Kantone, bei denen fehlbare Beamte angestellt waren. Solche Verfahren könnten jedoch die Fronten verhärten. Betroffene warten deshalb zu, um politischen Lösungen den Vorrang zu geben.

Was wäre der Vorteil politischer Lösungen?
Auf politischer Ebene können kollektive Entschädigungen beschlossen werden, die allen Betroffenen zugutekommen – nicht nur jenen, die ihre Ansprüche vor Gericht durchsetzen. Politische Lösungen gehen auch über finanzielle Fragen hinaus: Sie ermöglichen eine umfassende Auseinandersetzung mit der Vergangenheit, leisten einen Beitrag zu einer «moralischen Wiedergutmachung» und sprechen auch heutige Probleme an – sie wirken auch in die Zukunft.

Was läuft auf kantonaler Ebene?
In mehreren Kantonen gibt es Bestrebungen, Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen – nicht nur aus jenischen Familien, sondern generell – zu entschädigen. Im Kanton Zürich etwa erhalten Betroffene einen einmaligen Solidaritätsbeitrag von 25’000 Franken. Auch Schaffhausen hat eine entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen. Der Schwyzer Regierungsrat hingegen lehnt eine finanzielle Wiedergutmachung ab, wie er in der Beantwortung einer Interpellation darlegte. Anlässlich der parlamentarischen Beratung dieses Vorstosses haben Vertreter der Mitte, SP, Grüne und GLP einen weiteren Vorstoss angekündigt, der eine gesetzliche Grundlage für die finanzielle Wiedergutmachung fordert. Und das «Netzwerk Allein- und getrennt erziehende Mütter Schweiz» – alleinerziehende Mütter waren besonders häufig betroffen – reagierte mit einem offenen Brief auf die Haltung des Schwyzer Regierungsrats.

Kann man Jenische und andere Opfer gleichsetzen?
Die Zusammenfassung jenischer Opfer mit anderen Betroffenen von Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen ist umstritten. Zwar ähneln sich viele Schicksale, und teilweise überschneiden sich die begangenen Verbrechen, doch identisch sind sie nicht – vor allem, was die dahinterstehenden Absichten betrifft. Ziel des Programms «Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse» war es nämlich, die fahrende Lebensweise zu eliminieren – man wollte eine «Schweiz ohne Fahrende». Das unterscheidet sich grundlegend von Kindswegnahmen aufgrund von Armut, Vernachlässigung oder Witwenschaft. Der Bund liess deshalb sogar prüfen, ob ein Genozid vorliegt, ob also die Absicht bestand, Jenische und Sinti auszulöschen. Das Rechtsgutachten verneinte dies zwar im Ergebnis – weil keine Absicht zur physischen Vernichtung bestand –; in der Forschung ist die Frage aber noch nicht abschliessend geklärt.

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Stand des Dialogs auf Bundesebene
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Das Innendepartement führt mit Opfern der Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Jenischen und Sinti einen Dialog. Nach Angaben des Bundesamtes für Kultur (BAK) haben bis heute fünf Sitzungen mit der Dialoggruppe stattgefunden. Es seien weitere Austausche zwischen BAK, Fachstelle für Rassismusbekämpfung und einer Delegation von Jenischen und Sinti/Manouches geplant. Zum Inhalt des Dialogs und zu den Ergebnissen will sich das BAK nicht äussern. Das EDI wird im Sommer den Bundesrat über den Dialog und den Bedarf nach allfälligen weiteren Massnahmen zur Aufarbeitung der Vergangenheit informieren. Alle Berichte, die für die Meinungsbildung des Bundesrates verwendet werden, sind vorerst geheim und werden erst nach der Positionierung des Bundesrates herausgegeben.

Quelle: Bundesamt für Kultur
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Als Opfer von Verbrechen gegen die Menschlichkeit könnten Jenische Schadenersatz verlangen. Warum manche aber zuwarten.

05/04/2026

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Mit einem schönen Jenischen Frühlingslied, wünschen wir unserem Volk -
- frohe Ostern
- joyeuses Pâques
- buona Pasqua
- happy Easter

Jenische Bewegung / Mouvement Yéniche
Verein Bewegung der Schweizer Reisenden /
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25.03.2026 - SWI swissinfo - Kanton BLKanton Baselland soll Verantwortung für Fahrenden-Plätze übernehmenNicht mehr die ...
26/03/2026

25.03.2026 - SWI swissinfo - Kanton BL

Kanton Baselland soll Verantwortung für Fahrenden-Plätze übernehmen

Nicht mehr die Gemeinden, sondern der Kanton soll Fahrenden künftig Stand- und Durchgangsplätze zur Verfügung stellen. Die Baselbieter Regierung unterbreitet dem Parlament eine entsprechende Gesetzesänderung, wie sie am Mittwoch mitteilte.

Keystone-SDA) Diese überträgt die Verantwortung und Kompetenz auf den Kanton, solche Plätze festzulegen, sie zu erstellen und zu unterhalten. Dem Kanton fällt die raumplanerische Aufgabe zu, entsprechende Zonen dafür einzurichten. Damit kann er bei Bedarf auch Grundstücke im Finanzvermögen in Verwaltungsvermögen umwidmen oder Land für die Aufgabe erwerben, wie es in der Vorlage heisst.

Der Kanton zieht von den Fahrenden für die Benutzung der Plätze kostendeckende Tagespauschalen ein und übernimmt gemäss Gesetzesrevision allfällige Sozialhilfekosten von Schweizer Jenischen und Sinti. Für die Fallführung bleibt die Gemeinde am Aufenthaltsort zuständig.

Die Kosten für Kindergarten und Primarschule von Fahrenden-Kindern gehen zu Lasten der Einwohnergemeinden. Damit die Standortgemeinde eines zukünftigen Platz nicht alles alleine tragen muss, werden die Kosten des Vorjahres nach Massgabe der Einwohnerzahl auf alle Gemeinden verteilt, wie es im angepassten Gesetzestext heisst.

Umsetzung von Bundesvorgaben sicherstellen

Die personelle und finanzielle Verantwortung wandert somit von den Gemeinden zum Kanton. Damit soll sichergestellt werden, dass das Baselbiet die vom Bund vorgeschriebenen Plätze für Jenische und Sinti realisieren kann.

Nach dem geltenden Gesetz über Stand- und Durchgangsplätze, das seit 2014 in Kraft ist, erfolgt die Festlegung von Standorten durch den kommunalen Nutzungsplan und erteilt den Betrieb und Unterhalt an die Gemeinden. Dies habe «nicht zum erhofften Erfolg» geführt. Deshalb müsse der Kanton nachbessern und die Gemeinden entlasten, heisst es in der Vorlage.

Zurzeit gibt es im Kanton drei Durchgangsplätze, in Allschwil, Liestal und Wittinsburg. Der Kanton richtete in Füllinsdorf einen provisorischen ein. Dieser ist nur bis 2027 in Betrieb, da das Land anderweitig benötigt wird.

Nicht mehr die Gemeinden, sondern der Kanton soll Fahrenden künftig Stand- und Durchgangsplätze zur Verfügung stellen. Die Baselbieter Regierung unterbreitet dem Parlament eine entsprechende Gesetzesänderung, wie sie am Mittwoch mitteilte.

22.01.2026   - Durchgangsplatz Cham (Knonau) Info-Mail: Hallo zusammen, Unser Durchgangsplatz in Cham ist aktuell voll b...
22/01/2026

22.01.2026 - Durchgangsplatz Cham (Knonau)

Info-Mail:

Hallo zusammen,

Unser Durchgangsplatz in Cham ist aktuell voll belegt.


Freundliche Grüsse

Zuger Polizei
Luzernerstrasse 9
6330 Cham

Verfügbarkeit, Anmeldung unter der Hauptnummer.

Kontakt
Zuger Polizei
Polizeidienststelle Cham
Luzernerstrasse 9
6330 Cham
Tel. 041 723 64 41

Öffnungszeiten

Mo: 08:00 - 11:45 Uhr / 13:30 - 18:00 Uhr
Di - Fr: 08:00 - 11:45 Uhr / 13:30 - 17:00 Uhr

31/12/2025

- 2 0 2 6 -
Wir wünschen unserem Volk - es qwants Jäni

FROHES NEUES JAHR
BONNE ANNÉE
HAPPY NEW YEAR

Jenische Bewegung / Mouvement Yéniche
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31/12/2025

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Wir wünschen unserem Volk

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