Birgit Rücker Bilanzbuchhaltung

Birgit Rücker Bilanzbuchhaltung Herzlich Willkommen! Ich bin Ihre Ansprechpartnerin in Sachen Buchhaltung, Bilanzierung und Lohnver

Bilanzbuchhaltung

Ich betreue:

Einpersonenunternehmen, Klein- und Mittelbetriebe. Darunter sind:

Gewerbebetriebe, Freiberufler und Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe. Mehr von mir gibt`s hier:

https://www.buchhaltung-rücker.at/%C3%BCber-mich/

Wie lange müssen Belege in Österreich aufbewahrt werden?In Österreich gilt für Unternehmerinnen und Unternehmer grundsät...
01/12/2025

Wie lange müssen Belege in Österreich aufbewahrt werden?

In Österreich gilt für Unternehmerinnen und Unternehmer grundsätzlich eine Aufbewahrungspflicht von 7 Jahren gemäß Bundesabgabenordnung.

Dazu zählen:
• Rechnungen
• Kassabelege
• Verträge
• Buchhaltungsunterlagen
• Kontoauszüge
• Elektronische Belege (z. B. PDFs, E-Mails, digitale Rechnungen)

Elektronische Belege:
Digitale Unterlagen müssen in ihrer ursprünglichen elektronischen Form aufbewahrt werden. Ausdrucke alleine genügen nicht. Die elektronischen Belege müssen jederzeit lesbar, vollständig, unveränderbar und eindeutig zuordenbar sein.

Wichtig:
Die 7-Jahres-Frist verlängert sich, wenn Unterlagen für anhängige Verfahren oder laufende Prüfungen benötigt werden.
Bei Grundstücken, im Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung, müssen Belege 20 Jahre aufgehoben werden.

---

Hashtags:

Bis zum Jahresende kannst du als Bilanzierer  noch ordentlich Steuern sparen – hier die 5 wichtigsten Maßnahmen 👇1️⃣ Rüc...
24/11/2025

Bis zum Jahresende kannst du als Bilanzierer noch ordentlich Steuern sparen – hier die 5 wichtigsten Maßnahmen 👇

1️⃣ Rückstellungen bilden
2️⃣ AfA & Investitionen prüfen
3️⃣ Rechnungsabgrenzung richtig setzen
4️⃣ Investitionsfreibetrag nutzen
5️⃣ Vorsorgezahlungen leisten

📆 Deadline: 31.12. – jetzt handeln!

💡 E/A-Rechner aufgepasst – jetzt Steuern sparen! 🇦🇹Das Jahr ist fast vorbei – nutze die letzten Wochen für deine Steuero...
10/11/2025

💡 E/A-Rechner aufgepasst – jetzt Steuern sparen! 🇦🇹

Das Jahr ist fast vorbei – nutze die letzten Wochen für deine Steueroptimierung 👇

1️⃣ Ausgaben jetzt zahlen: Nur was bis 31.12. bezahlt ist, zählt 2025.
2️⃣ Einnahmen verschieben: Rechnungen erst im Jänner stellen = Steuerlast senken.
3️⃣ GWG bis 1.000 € netto: Sofort abschreiben statt über Jahre!
4️⃣ GSVG-Vorauszahlung: Noch heuer leisten, um Absetzbarkeit zu sichern.
5️⃣ Investitionsfreibetrag nutzen: Bei neuen Wirtschaftsgütern ab 3 Jahre Behaltefrist.

📆 Deadline: 31. Dezember!
Jetzt prüfen, was du noch rausholen kannst! 😉

Das Arbeitsplatzpauschale für SelbständigeAb der Veranlagung 2022 hast du als Selbständiger die Möglichkeit pauschale Au...
10/02/2022

Das Arbeitsplatzpauschale für Selbständige

Ab der Veranlagung 2022 hast du als Selbständiger die Möglichkeit pauschale Aufwendungen für die betriebliche Nutzung deiner privaten Räumlichkeiten geltend zu machen.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Pauschales ist, dass es keinen Raum außerhalb der Wohnung gibt, der für deine betriebliche Tätigkeit zur Verfügung steht.
Die Höhe des Pauschales richtet sich nach deinen zusätzlichen Erwerbseinkünften:

 1.200€ pro Jahr stehen dir zu, wenn du dein Einkommen hauptsächlich aus deiner Tätigkeit zuhause beziehst. Zusätzliche Einkünfte, die du außerhalb deiner eigenen vier Wände beziehst, dürfen nicht mehr als 11.000€ jährlich betragen.

 Erzielst du jährlich über 11.000€ wesentliche Erwerbseinkünfte und steht dafür ein Raum außerhalb deiner Wohnung zur Verfügung, kannst du zukünftig 300€ pro Jahr als Arbeitsplatzpauschale beantragen.
Außerdem sind hier auch Ausgaben für ergonomisch geeignete Möbel (Schreibtisch, Drehstuhl) bis zu 300€ jährlich absetzbar.
Bist du sowohl selbständig als auch unselbständig tätig, sind diese Kosten entweder als Betriebsausgaben (bei Selbständigkeit) oder als Werbungskosten (bei unselbständiger Tätigkeit) absetzbar, es ist keine Aufteilung vorzunehmen.

Hast du mehrere betriebliche Tätigkeiten, steht dir das Pauschale nur einmal zu und du musst es nach dem Verhältnis der Betriebseinnahmen aufteilen.

Nähere Informationen findest du hier:
https://www.wko.at/service/steuern/arbeitsplatzpauschale.html

#2022

Wie lange musst du Unterlagen aufbewahren?Grundsätzlich musst du Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere ent...
10/01/2022

Wie lange musst du Unterlagen aufbewahren?

Grundsätzlich musst du Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere entsprechend der Bundesabgabenordnung sieben Jahre lang aufbewahren.
Das bedeutet Anfang 2022 kannst du Unterlagen der Jahre bis 2014 entsorgen, Belege der Jahre 2015 bis 2021 sind aufzubewahren.

Bei elektronischen Rechnungen ist die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit für die Dauer von sieben Jahren zu gewährleisten.

Unterlagen, die für die Abgabenerhebung in einem laufenden Verfahren bedeutsam sind, oder als Beweismittel in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren dienen, musst du auf unbestimmte Zeit verwahren.

Für bestimmte Unterlagen gibt es eigene Aufbewahrungsfristen, wie z. B.

• 22 Jahre: Für Unterlagen, die Grundstücke im Sinne des § 2 des Grunderwerbsteuergesetzes betreffen.
• 10 Jahre B. für alle Aufzeichnungen, die bei Inanspruchnahme der sogenannten One-Stop-Shops zu führen sind.

Hast du Förderungen in Anspruch genommen? Dann musst du dich über die Förderrichtlinien schlau machen, wie lange du deine Aufzeichnungen aufbewahren musst – es sind diese z. B. zehn Jahre bei der Investitionsprämie oder der Kurzarbeitsbeihilfe.

Unterlagen über Eigentums- oder Bestandsrechte sollten länger aufgehoben werden.

Kaufst du ein Grundstück oder eine Immobilie privat, solltest du alle Belege, die mit dem Kauf, einem Zu- oder Umbau, einer Großreparatur in Zusammenhang stehen, unbefristet aufheben.
Diese Unterlagen sind nämlich bei einem späteren Verkauf zur Berechnung der Immobilienertragssteuer von Bedeutung.

Einen guten Rutsch ins Jahr 2022!Mögen sich eure Träume erfüllen, lasst euch vom Leben verzaubern.Wir werden diese schwi...
31/12/2021

Einen guten Rutsch ins Jahr 2022!
Mögen sich eure Träume erfüllen, lasst euch vom Leben verzaubern.
Wir werden diese schwierige Zeit überstehen, daran besteht kein Zweifel!
Bleibt gesund und entspannt!
Stay tuned 😉

#2022

Ich wünsche Euch frohe und besinnliche Weihnachten!
23/12/2021

Ich wünsche Euch frohe und besinnliche Weihnachten!

Wie jedes Jahr gibt es auch heuer wieder eine Reihe von Maßnahmen, die man bis zum Jahresende umsetzen kann, um sein ste...
19/12/2021

Wie jedes Jahr gibt es auch heuer wieder eine Reihe von Maßnahmen, die man bis zum Jahresende umsetzen kann, um sein steuerliches Ergebnis nach unten zu korrigieren.
Diese Maßnahmen gibt es einerseits für Unternehmer, andererseits für Arbeitnehmer.

Anbei findet Ihr einen Link mit ausführlichen Informationen dazu:
https://www.wko.at/service/steuern/steuerliche-massnahmen-zum-jahreswechsel.html

Solltet Ihr Fragen dazu haben, könnt Ihr Euch sehr gern bei mir melden ☺

Ich wünsche euch einen schönen vierten Adventsonntag!

Ich wünsche euch einen guten Start in den Dezember!
01/12/2021

Ich wünsche euch einen guten Start in den Dezember!

Steuertipp Teil IIUm heuer noch Steuern zu sparen, kannst du dir so genannte geringwertige Wirtschaftsgüter anschaffen.D...
02/11/2021

Steuertipp Teil II

Um heuer noch Steuern zu sparen, kannst du dir so genannte geringwertige Wirtschaftsgüter anschaffen.

Das Steuerrecht bezeichnet Wirtschaftsgüter als geringwertig, wenn sich die Anschaffungskosten bis zu 800,00€ belaufen und somit bereits im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden können.

Wirtschaftsgüter über diesen Anschaffungswert hinaus, müssen über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben und in das Anlagenverzeichnis aufgenommen werden.

Falls du eine Anschaffung geplant hast, solltest du dieses Vorhaben bis zum Jahresende umsetzen.

Bist du ein Einnahmen-Ausgaben-Rechner ist es wichtig, dass du die Anschaffung auch 2021 bezahlst, erstellst du eine Bilanz, ist das Rechnungsdatum für die Absetzung von Belang.

Tätigst du vor dem Jahresende noch Investitionen über 800,00€, dann kann die Absetzung für Abnutzung erst mit der Inbetriebnahme des Wirtschaftsgutes geltend gemacht werden.

Wird das Wirtschaftsgut noch vor dem 31.12.2021, kannst du die Halbjahres-AfA in Anspruch nehmen.

Schönen Feiertag und einen tollen Start in die Woche!
01/11/2021

Schönen Feiertag und einen tollen Start in die Woche!

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und in den nächsten Wochen empfiehlt es sich, als Unternehmer, die Steuersituation nochm...
29/10/2021

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und in den nächsten Wochen empfiehlt es sich, als Unternehmer, die Steuersituation nochmals zu überdenken.

Ich möchte in den nächsten Beiträgen ausführlich über diverse Steuertipps berichten, damit du Überlegungen anstellen und planen kannst.

Heute möchte ich dir den Gewinnfreibetrag näherbringen.
Der Gewinnfreibetrag besteht aus dem Grundfreibetrag und dem investitionsbedingten Freibetrag.

Der Grundfreibetrag steht dir, bei betrieblichen Einkünften, jedenfalls in der Höhe von 13% deines Gewinns zu, höchstens aber bis zu einem Gewinn in der Höhe von 30.000€ - der maximale Freibetrag beläuft sich auf 3.900€.

Hast du einen Gewinn über 30.000€ erwirtschaftet, kannst du zusätzlich einen investitionsbedingten Gewinnfreibetrag in Anspruch nehmen.

Dieser beträgt:
• bis € 175.000,00 Gewinn: 13 % Gewinnfreibetrag
• für die nächsten € 175.000,00 (bis € 350.000,00) Gewinn: 7 % Gewinnfreibetrag
• für die nächsten € 230.000,00 (bis € 580.000,00) Gewinn: 4,5 % Gewinnfreibetrag
• ab € 580.000,00 Gewinn: kein Gewinnfreibetrag (Höchstsumme Gewinnfreibetrag daher: € 45.350,00).

Die Voraussetzung für die Inanspruchnahme für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag ist, dass du in bestimmte abnutzbare, neue, körperliche Wirtschaftsgüter investierst.
Die Mindestnutzungsdauer der Wirtschaftsgüter muss mindestens vier Jahre betragen und begünstigt sind auch bestimmte Wertpapiere.

Zusätzliche Infos findest du unter: https://www.wko.at/service/steuern/der-gewinnfreibetrag.html

Ich wünsche euch ein schönes verlängertes Wochenende!

Adresse

Castelligasse 11/8/6
Hollabrunn
2020

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 17:00
Dienstag 08:30 - 17:00
Mittwoch 08:30 - 17:00
Donnerstag 08:30 - 17:00
Freitag 08:30 - 17:00

Telefon

+4368181959678

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Birgit Rücker Bilanzbuchhaltung erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an Birgit Rücker Bilanzbuchhaltung senden:

Teilen