01/12/2025
Wie lange müssen Belege in Österreich aufbewahrt werden?
In Österreich gilt für Unternehmerinnen und Unternehmer grundsätzlich eine Aufbewahrungspflicht von 7 Jahren gemäß Bundesabgabenordnung.
Dazu zählen:
• Rechnungen
• Kassabelege
• Verträge
• Buchhaltungsunterlagen
• Kontoauszüge
• Elektronische Belege (z. B. PDFs, E-Mails, digitale Rechnungen)
Elektronische Belege:
Digitale Unterlagen müssen in ihrer ursprünglichen elektronischen Form aufbewahrt werden. Ausdrucke alleine genügen nicht. Die elektronischen Belege müssen jederzeit lesbar, vollständig, unveränderbar und eindeutig zuordenbar sein.
Wichtig:
Die 7-Jahres-Frist verlängert sich, wenn Unterlagen für anhängige Verfahren oder laufende Prüfungen benötigt werden.
Bei Grundstücken, im Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung, müssen Belege 20 Jahre aufgehoben werden.
---
Hashtags: