Birgit Rücker Bilanzbuchhaltung

Birgit Rücker Bilanzbuchhaltung Herzlich Willkommen! Ich bin Ihre Ansprechpartnerin in Sachen Buchhaltung, Bilanzierung und Lohnver

Bilanzbuchhaltung

Ich betreue:

Einpersonenunternehmen, Klein- und Mittelbetriebe. Darunter sind:

Gewerbebetriebe, Freiberufler und Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe. Mehr von mir gibt`s hier:

https://www.buchhaltung-rücker.at/%C3%BCber-mich/

Wie lange müssen Belege in Österreich aufbewahrt werden?In Österreich gilt für Unternehmerinnen und Unternehmer grundsät...
01/12/2025

Wie lange müssen Belege in Österreich aufbewahrt werden?

In Österreich gilt für Unternehmerinnen und Unternehmer grundsätzlich eine Aufbewahrungspflicht von 7 Jahren gemäß Bundesabgabenordnung.

Dazu zählen:
• Rechnungen
• Kassabelege
• Verträge
• Buchhaltungsunterlagen
• Kontoauszüge
• Elektronische Belege (z. B. PDFs, E-Mails, digitale Rechnungen)

Elektronische Belege:
Digitale Unterlagen müssen in ihrer ursprünglichen elektronischen Form aufbewahrt werden. Ausdrucke alleine genügen nicht. Die elektronischen Belege müssen jederzeit lesbar, vollständig, unveränderbar und eindeutig zuordenbar sein.

Wichtig:
Die 7-Jahres-Frist verlängert sich, wenn Unterlagen für anhängige Verfahren oder laufende Prüfungen benötigt werden.
Bei Grundstücken, im Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung, müssen Belege 20 Jahre aufgehoben werden.

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24/11/2025

Bis zum Jahresende kannst du als Bilanzierer noch ordentlich Steuern sparen – hier die 5 wichtigsten Maßnahmen 👇

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Adresse

Castelligasse 11/8/6
Hollabrunn
2020

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 17:00
Dienstag 08:30 - 17:00
Mittwoch 08:30 - 17:00
Donnerstag 08:30 - 17:00
Freitag 08:30 - 17:00

Telefon

+4368181959678

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