28/07/2026
𝐀𝐍𝐓𝐑𝐀𝐆 𝐄𝐢𝐧𝐤𝐚𝐮𝐟𝐬𝐤𝐚𝐫𝐭𝐞 𝐟ü𝐫 𝐝𝐞𝐧 𝐑𝐨𝐭𝐤𝐫𝐞𝐮𝐳-𝐌𝐚𝐫𝐤𝐭 𝐀𝐢𝐠𝐞𝐧-𝐒𝐜𝐡𝐥ä𝐠𝐥
Rotkreuz-Märkte sind Einrichtungen, die Menschen mit geringem Einkommen und armutsgefährdeten Personen Lebensmittel und Waren des täglichen Gebrauches zu einem symbolischen Preis zur Verfügung stellen. Ein Schicksalsschlag in der Familie, eine plötzliche Krankheit oder der Verlust des Arbeitsplatzes. Armut kann jeden treffen und es gibt viele Gründe, warum Menschen mit einem geringen Einkommen auskommen müssen.
Einkaufsberechtigt sind alle Personen, die unter folgenden Einkommensgrenzen (Netto) liegen:
- 1-Personen Haushalt: max. € 1.450,-
- 2-Personen Haushalt (Ehepartner, Lebensgemeinschaft): max. € 2.050,-
- für jedes im Haushalt lebende unterhaltspflichtige Kind: € 370,- (Lehrlinge, Zivildiener, Präsenzdiener scheinen nicht auf)
Das wöchentliche Einkaufslimit für Klienten beträgt € 36,- pro Woche.
Um im Rotkreuz-Markt einkaufen zu können, ist eine sogenannte Berechtigungskarte bzw. Bezugsausweis notwendig. Alle Personen, die unter den angeführten Einkommensgrenzen liegen, können diese beantragen. Der Ausweis berechtigt zum Warenbezug in den Rotkreuz-Märkten und ist bei jedem Einkauf vorzuzeigen.
Hier geht's zum Antragsformular: ⬇
Rotkreuz-Märkte sind Einrichtungen, die Menschen mit geringem Einkommen und armutsgefährdeten Personen Lebensmittel und Waren des täglichen Gebrauches zu einem symbolischen Preis zur Verfügung stellen. Um im Rotkreuz-Markt einkaufen zu können, ist eine sogenannte Berechtigungskarte bzw. Bezugsa...