22/04/2017
Guten Morgen, liebe Kunden und meine lieben Freunde.....
Jetzt ist es soweit....Obwohl ich schon 22 Jahre medizinische Fußpflege praktiziere, verbietet mir das Gesundheitsamt mich auch so zu nennen. Die Begründung lautet das ich keine staatliche Prüfung abgelegt hätte.
Verstehe ich nicht, da ich eine staatliche Berufsfachschule besucht habe und auch dort von einem niedergelassenen Arzt Dr. Vollmer (einige kennen ihn aus Mönchengladbach) mir die Prüfung abgenommen und ich ein staatliches Diplom bekommen habe.......
Und das zählt nun nicht mehr? Das ist für mich widersprüchlich...Was soll das?
Egal, ich lasse mich so nicht so schnell klein kriegen und mache weiter mit meiner Erfahrung, Freude und Spaß am Job.
Ich denke es ist egal ob da steht medizinisch oder nicht.....Es kommt doch auf das Können und die Freundlichkeit an, oder?
Lieben Gruß
Eure Fußpflegerin.....
Andrea