Umzugslogistik Meier

Umzugslogistik Meier Ihre Umzugsengel für Transporte, Möbelmontagen, Haushaltsauflösungen und Entsorgungsdienste. http://www.umzugslogistik-meier.de

Wir sind ein Dienstleister rund um Umzuge, Transporte, Haushaltsauflösungen. Wir stellen Entladehelfer, entsorgen Laub und packen da an wo Not am Mann ist. Wir helfen Ihnen falls Sie einen Maler benötigen, können (mit Vorlauf) Möbel organisieren und ab und an auch mit Vorschlägen für mietbare Wohnungen und Häuser dienen. Kurz, wir sind Dienstleister durch und durch.

12/03/2020
23/03/2016
Auch wenn es noch ein paar Tage hin ist, allen ein schönes Osterfest. Viel Spaß beim Ostereier suchen und ein schönes Be...
23/03/2016

Auch wenn es noch ein paar Tage hin ist, allen ein schönes Osterfest. Viel Spaß beim Ostereier suchen und ein schönes Beisammensein mit lieben Familienangehörigen und Freunden wünschen wir unseren Kunden, Freunden, Kollegen und Mitarbeitern.

Hier mal wieder was aus dem Hause der Umzugslogistik. Wir haben mal in den alten Ordnern gewühlt. Was man da so alles fi...
23/03/2016

Hier mal wieder was aus dem Hause der Umzugslogistik. Wir haben mal in den alten Ordnern gewühlt. Was man da so alles findet. Urkunden, Sponsoring,....

Wir wünschen allen unseren Kunden und Freunden alles Gute weiterhin.

In diesem Jahr werden wir als Firma 15 Jahre alt. Das ist ein Grund zu feiern. Allen unseren Freunden und Kunden vielen ...
04/02/2016

In diesem Jahr werden wir als Firma 15 Jahre alt. Das ist ein Grund zu feiern. Allen unseren Freunden und Kunden vielen Dank für die Treue. Neukunden profitieren von monatlich wechselden Angeboten. In diesem Monat verleihen wir Umzugskartons für 1,50 € inkl. Lieferung und Abholung. Für Empfehlungen gibt es diesen Monat für jeden Auftrag über 1000,- € einen Gutschein vom Media Markt über 15,- € nach dessen Beendigung. Wir freuen uns von Ihnen zu hören.

Ach übrigens, wir sind jetzt bei Xing vertreten. Auch hier gibt es immer wieder Neues zu entdecken. Folgen Sie uns, wir kennen den Weg.

Ihre Umzugslogistik Meier

Umzüge, Transporte Haushaltsauflösungen

Weihnachten kommt mit großen Schritten. Wir wünschen allen unseren Freunden, Kollegen, Geschäftspartnern und Mitarbeiter...
06/12/2015

Weihnachten kommt mit großen Schritten. Wir wünschen allen unseren Freunden, Kollegen, Geschäftspartnern und Mitarbeitern einen besinnlichen 2. Advent

Wir wünschen allen unseren Freunden einen besinnlichen 1. Advent.
29/11/2015

Wir wünschen allen unseren Freunden einen besinnlichen 1. Advent.

Liebe Freunde und Kollegen,wieder ist einige Zeit ins Land gezogen in der wir nicht untätig waren. Einige Umzüge, Touren...
08/11/2015

Liebe Freunde und Kollegen,

wieder ist einige Zeit ins Land gezogen in der wir nicht untätig waren. Einige Umzüge, Touren nach Berlin, in die Schweiz, nach Italien und immer wieder gerne genommen NRW. Zur Zeit arbeiten wir an einem großen Projekt beim staatlichen Bauamt Weilheim / Zweigstelle Landsberg. Im Gebäude sollen Unterkünfte für Asylanten errichtet werden. Wir ziehen die Büros um. Hervorzuheben sind die Aufträge für unsere Stammkundschaft vom Antiquariat Hans Hammerstein. Wer gute alte Bücher, Taschenbücher und Lexika im gedruckten Wort sucht, ist dort bestens aufgehoben.

Wir wünschen allen unseren Freunden und Kollegen einen schönen November, Glück und Gesundheit.

08/11/2015

Gute Nachrichten für zukünftige Mieter: Die Maklergebühren sind seit der Einführung des Bestellerprinzips um die Hälfte gefallen! Vor dem 1. Juni 2015 mussten viele Mieter Courtage an Immobilienmakler zahlen, obwohl sie diesen nie beauftragt haben.

Nun fallen diese hohen Gebühren weg! Damit aber auch so mancher guter Rat vom Fachmann. Bei aller Begeisterung fürs neue Zuhause sollte man den Mietvertrag gründlich lesen. Er ist die Basis für die gesamte Mietzeit.

Wie wird die Wohnfläche berechnet?

Die Größe der Wohnung ist die Grundlage für die Miete.

Abweichungen über zehn Prozent können reklamiert werden. Daher ist es wichtig, zu überprüfen, ob die Quadratmeter im Mietvertrag stimmen. Man sollte nie einen Vertrag ohne Quadratmeterangaben unterschreiben. Zur Wohnfläche zählen die Räume innerhalb der Wohnung. Kellerräume oder Gemeinschaftsräume gehören nicht dazu.

Die Höhe des Raumes entscheidet, was gemessen werden darf. Es gilt:

•Flächen unter Decken unter einem Meter zählen gar nicht
•Flächen unter Decken von einem Meter bis zu zwei Meter zählen zur Hälfte
•Flächen ab einer Deckenhöhe ab zwei Meter werden voll berechnet

Wann ist die Miete fällig?

Mieter müssen ihre Miete pünktlich bezahlen, das ist ihre Pflicht.

Spätestens bis zum dritten Werktag eines Monats muss das Geld auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein. Anderenfalls entsteht ein Zahlungsverzug – der Vermieter darf sofort Zinsen berechnen.

Wer zwei Monate nicht zahlt, kann ohne Vorwarnung fristlos gekündigt werden.

Offene Mietforderungen verjähren nach drei Jahren.

Wie setzt sich die Miete zusammen?

Aus der Nettokaltmiete, der Betriebskostenvorauszahlung und der Heizkostenvorauszahlung.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie diese Kosten vom Mieter zu bezahlen sind.

Ist eine Nettokaltmiete vereinbart, kommt der Mieter für alle Betriebskosten wie Müllentsorgung und die eigenen Heiz- und Warmwasserkosten auf. In der Brutto- oder Inklusivmiete sind alle Kosten komplett enthalten. Bei der Bruttokaltmiete kommen die Heizkosten noch dazu.

Wann kann der Vermieter die Miete erhöhen?

Mieterhöhungen können nur bei Modernisierung oder Aufstockung auf die ortsübliche Vergleichsmiete erfolgen.

Hat man eine Staffel- und Indexmiete vereinbart, ist eine Erhöhung unstrittig. Die Staffelmiete legt fest, zu welchen Zeitpunkten die Miete um welchen Betrag steigt. Die Steigerungsbeträge müssen nicht gleich hoch sein und für mindestens ein Jahr gültig bleiben. Auch die Indexmiete gilt jeweils für mindestens ein Jahr: Sie orientiert sich an der Entwicklung der Lebensunterhaltskosten.

Bei Index- und Staffelmieten sind Erhöhungen aus anderen Gründen wie beispielsweise wegen Modernisierung ausgeschlossen.

Wann darf der Mietvertrag befristet werden?

Zeitmietverträge dürfen Vermieter nur aus drei Gründen abschließen:

• Er will die Wohnung nach Ablauf der Zeit für sich oder seine Familie nutzen.
• Er hat vor, die Wohnung so zu renovieren, dass man in dieser Zeit darin unmöglich leben kann.
• Er will die Wohnung als Dienstwohnung vermieten.

Wichtig: Der Grund muss im Mietvertrag schriftlich festgehalten sein. Beide Seiten können Zeitmietverträge nicht vor Ablauf kündigen.

Wie viele Schlüssel stehen dem Mieter zu?

Die Menge der Schlüssel ist abhängig von der Anzahl der Bewohner.

So kann ein alleinstehender Mieter zwei Schlüssel verlangen. Jede Person, die in der Wohnung lebt, hat Anspruch auf einen eigenen Schlüssel. Die Kosten trägt der Vermieter. Auch wenn eine Reinigungskraft oder ein Untermieter einen Schlüssel benötigen.

Wer seinen Schlüssel verliert, muss dies dem Vermieter sofort melden.

Darf man seine Wohnung untervermieten?

Wer als Mieter seine Wohnung ganz oder teilweise untervermieten will, braucht die Erlaubnis des Vermieters.

Dieser kann jedoch nur ablehnen, wenn die Wohnung komplett an einen Dritten vermietet werden soll.
Einen Untermietzuschlag darf der Vermieter nur verlangen, wenn die Nebenkosten einer Inklusivmiete durch den Einzug einer weiteren Person steigen.

Warum ist das Übergabeprotokoll wichtig?

Eigentlich möchte man beim Einzug nicht schon über den Auszug nachdenken.

Aber ein schriftliches Übergabeprotokoll hilft später zu beweisen, ob ein Mangel während der Mietzeit entstanden ist.

Was müssen Mieter über die Kaution wissen?

Die Kaution ist eine Mietsicherheit für den Vermieter. Damit will er sich gegen eventuelle Schäden oder Mietrückstände absichern.

Verlangt der Vermieter eine Kaution, müssen die Bedingungen dafür ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

Denn grundsätzlich gilt: Vermieter können die Rückzahlung nicht einfach und ohne Grund verweigern.

Wann wird die Kaution fällig?

Der Vermieter darf bis zu drei Monats-Kaltmieten als Sicherheit verlangen, die beim Einzug bezahlt werden müssen.

Die Betriebs- und Nebenkosten werden nicht dazugezählt. Eine Ratenzahlung in drei gleichen Teilen ist erlaubt. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die übrigen in den beiden folgenden Monaten.

Andere Garantien wie beispielsweise das Schlüsselpfand sind unzulässig.

Wie bezahlt man die Kaution?

Die Mietsicherheit hinterlegt der Mieter beim Vermieter. Da hat er drei Möglichkeiten:

1. Der Mieter händigt das Geld in bar aus oder überweist es.
Das Geld muss der Vermieter getrennt von seinem Vermögen sicher anlegen. Denn geht der Vermieter pleite, bekommt man so trotzdem seine Kaution zurück.
Wichtig: Zahlungsquittung oder Kontoauszug gut aufbewahren!
Solange der Mieter keine Schulden beim Vermieter hat, gehört das Geld dem Mieter.

2. Der Mieter legt ein eigenes Kautionskonto an.
Auf das Konto oder Sparbuch dürfen beide nur gemeinsam zugreifen. So können beide Parteien sicher sein, dass keiner etwas unberechtigt wegnimmt.

3. Als Mietsicherheit kann eine Bürgschaft vereinbart werden.
Bürgen können Banken, Verwandte oder Arbeitgeber sein. Banken nehmen hohe Gebühren.

Adresse

Landsberg Am Lech

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