29/12/2020
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wünsche euch ein ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2021! Für uns alle wünsche ich mir das wir wieder zu einem Leben voller guter Kontakte, guten Gesprächen und viel Spaß zurückkehren.
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Hier noch einmal die aktuelle Covid- Maßnahmen Liste für unsere Unternehmen in Wals-Siezenheim von der Steuerberatungskanzlei Huber & Huber!
Sehr geehrte Damen und Herren,
Es ist uns wichtig, dass Sie noch einmal einen gebündelten Überblick über diverse Förderungen und Entschädigen erhalten. Wir ersuchen Sie die nachfolgende Überblicksliste genau zu studieren und dann gegebenenfalls mit Ihren Steuerberater Kontakt aufzunehmen um die möglichen Maßnahmen im Detail zu besprechen:
1. Härtefallfonds:
Es kann für bis zu 12 Monate aus dem Zeitraum Mitte März 2020 bis Mitte März 2021 Unterstützung beantragt werden. Wesentlich Voraussetzung ist ein überwiegendes Betretungsverbot oder ein Umsatzeinbruch von mindestens 50%. Der Härtefallfonds MUSS von Ihnen selbst beantragt werden. Alle weiteren Voraussetzungen und den Antrag finden Sie unter https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html
2. Kurzarbeit:
Seit 1.10.2020 gilt die Kurzarbeit 3. Die gekürzte Normalarbeitszeit muss im Durchschnitt der Dauer der Kurzarbeit zwischen 30% und 80% liegen, die Laufzeit ist vom 1.10.20 – 31.3.21. Durch den neuen Lockdown ist auch eine Beschäftigung unter 30 % möglich. Es gilt ein Kündigungsschutz bis zum Ende der Behaltefrist. Der Antrag ist nur über EAMS möglich. Alle weiteren Voraussetzungen und den Antrag sowie die Sozialpartnervereinbarung finden Sie unter
https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit
3. Umsatzersatz Dezember:
Dieser gilt im Wesentlichen nur für Unternehmer, die im Dezember 2020 direkt von einer Schließung betroffen sind und muss über F-Online beantragt werden. Nähere Infos: https://www.umsatzersatz.at/
4. Fixkostenzuschuss I:
Der Fixkostenzuschuss I kann für Zeiträume von 15.3.2020-15.9.2020 beantragt werden, in denen ein Umsatzausfall von zu mindesten 40% nachgewiesen werden konnte. Nähere Infos: https://www.fixkostenzuschuss.at/
5. Fixkostenzuschuss II:
Der Fixkostenzuschuss II kommt bei einem Umsatzausfall von zumindest 30% zur Anwendung und kann bereits beantragt werden. Wir empfehlen aber, zur optimalen Ausnutzung den Antrag so spät wie möglich zu stellen (2. Halbjahr 2021) Nähere Infos: https://www.fixkostenzuschuss.at/
6. Verlustersatz:
Der Verlustersatz kommt ebenfalls bei einen Umsatzausfall von zumindest 30% zur Anwendung. Jedoch kann man nur entweder Fixkostenzuschuss II oder Verlustersatz in Anspruch nehmen. Eine Günstigkeitsrechnung ist vorzunehmen. Nähere Infos: https://www.fixkostenzuschuss.at/
7. Privatzimmervermieter und Land- und Forstwirte:
Sie müssen sowohl den Härtefallfonds als auch den möglichen 80% Umsatzersatz über die AMA beantragen. Nähere Infos: https://www.ama.at/Fachliche-Informationen/Haertefallfonds-COVID
8. Neustartbonus:
Dieser Bonus wird für neue Arbeitsplätze gewährt. Nähere Infos: https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Coronavirus/FAQ-Neustartbonus.html
9. Investitionsförderungen:
Bitte beachten Sie, dass es sowohl vom Land als auch vom Bund attraktive Förderungen gibt, wenn Sie Investitionen planen.
https://www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie/
https://www.salzburg.gv.at/themen/wirtschaft/wirtschaftsfoerderung/coronavirus-massnahmenpakete
10. Kredite:
Sprechen Sie hier bitte bei Bedarf mit Ihrer Bank des Vertrauens. Nähere Infos:
https://www.wko.at/service/coronavirus-ueberbrueckungsfinanzierung.html
11. Künstlerförderungen:
Vor allem die Unterstützung aus dem Künstler-Sozialversicherungsfonds ist sehr interessant. All unsere Künstler ersuchen wir, sich auf folgender Homepage einen Überblick zu verschaffen: https://www.bmkoes.gv.at/Themen/Corona/Corona-Kunst-und-Kultur.html
12. Reduzierter Umsatzsteuersatz:
Bitte beachten Sie, dass der 5%ige Umsatzsteuersatz für Gastronomie, Beherbergung, Kultur und Publikationen momentan bis 31.12.2020 befristet ist – wir aber wahrscheinlich verlängert werden. Nähere Infos: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fuer-unternehmen/umsatzsteuer/informationen/faq-ermae%C3%9Figter-steuersatz-gastronomie,-kultur-und-publikationen.html
13. Familienhärtefonds:
Bitte die Kriterien dafür nachlesen unter: https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Coronavirus/Corona-Familienhaerteausgleich.html
14. Finanzamt:
Wir bitten Sie Ihre derzeitigen Rückstände nicht aus den Augen zu verlieren. Alle Erleichterungen finden Sie unter:
https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html
15. Rückstände ÖGK:
Auch bei der ÖGK sind Stundungen nach wie vor möglich.
Nähere Infos: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.863230&portal=oegkdgportal sowie unter
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.863227&portal=oegkdgportal
16. Rückstände SVS:
Die Beiträge bei der SVS können sowohl herabgesetzt, als auch gestundet werden. Nähre Infos: https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.857964&portal=svsportal&viewmode=content
Stand 18.12.2020